Sicherheit im Unterricht! Was außer der RiSu zu beachten ist

Die RiSU ist ein Leitfaden, welcher alle Regeln für die Sicherheit und Gesundheitsschutz im Unterricht beinhaltet. Besonders zu beachten ist sie in den naturwissenschaftlichen Fächern, in denen Experimente durchgeführt werden sowie bei der Arbeit in Werkstätten.

Ihrem Namen nach handelt es sich hier jedoch um eine Richtlinie Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht! Je nach Bundesland und Schulträgerschaft variieren die einzelnen Regelungen.  Im Geltungsbereich ist vermerkt: "Der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz empfiehlt, evtl. länderspezifische Regelungen zu einzelnen Themenbereichen so aufzuarbeiten, dass diese dem veröffentlichten Text der Empfehlung vorangestellt werden können."  - Die Frage ist nun, an welchen Stellen nach den länderspezifischen Regelungen gesucht werden muss und wie diese Informationen zu beschaffen sind? Im Folgenden werden Hinweise und Links bereitgestellt, für die es sich lohnt einen Lesezeichenordner in deinem Browser anzulegen. Beispielsweise mit dem Namen: "Indiana Jones und die Suche nach der sicheren Schule"

Die Abweichungen beginnen bei den Erlassen der einzelnen Bundesländer in denen der Unterricht stattfindet. In diesen wird erklärt, in welcher Form die RiSU umgesetzt wird. 
Berlin wendet die RiSU an allen Schulen in öffentlicher Trägerschaft an. Für Schulen freier Trägerschaft hat sie empfehlenden Charakter.


Brandenburg lässt die RiSU verbindlich umsetzen.
Die erwähnte Verwaltungsvorschrift über die Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht im schulischen Bereich (VV-Aufsicht), lohnt sich ebenfalls aufzurufen. Hier sind Grundsätze der Aufsichtsführung beispielsweise bei Pausen, Schulveranstaltungen, Freistunden oder Schulwegen beschrieben, sowie auch die Beförderung in privaten KFZ. Unter Punkt 7 ist die Versorgung von verletzten oder erkrankten Schüler_innen vorgeschrieben. Ein anschauliches Ablaufschema hat die Unfallkasse NRW zusammengestellt.

Im übrigen gilt die RiSU nicht für Betriebspraktika und berufsbezogene Fächer! Hierfür sind andere Regelungen in Erfahrung zu bringen. Eine Übersicht zum Thema Schülerpraktikum gibt das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Ebenfalls nur ein Leitfaden! Verbindliche Verwaltungsvorschriften für das Land Brandenburg zum Thema Berufs- und Studienorientierung an Schulen sind in der Datenbank "BRAVORS - Brandenburgisches Vorschriftensystem" zu finden. In diesem Portal sind alle Gesetze, Verordnungen, Staatsverträge und Verwaltungsvorschriften Brandenburgs, sowie sehr nützliche Vordrucke für Lehrkräfte zum ausfüllen in den Anlagen.

Weitere Hinweise zur Umsetzung der RiSU und wer im einzelnen verantwortlich ist werden in den Grundsätzen zum Arbeitsschutz in Schulen erläutert. Sollte einmal eine Gefährdungsbeurteilung geschrieben werden, sind essenzielle Hinweise wie das S-T-O-P-Prinzip hier nachzulesen. Das Stop-Prinzip beschreibt die Reihenfolge der einzuhaltenden Schutzmaßnahmen zur Gefahrenverhütung. (Substitution, technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen)

Für den Unterricht in Werkstätten ist der Punkt Anforderungen für spezielle Tätigkeiten wichtig. Hierbei sind die Links, die sich in den Fußnoten befinden, nicht zu vernachlässigen. Unter den verlinkten Praxishilfen gibt es unter anderem konkrete Handlungsabläufe, Plakate und weiterführende Hinweise beispielsweise zu Holz- und Metallverarbeitung und den dazugehörigen Maschinen. Die RiSU ist für Einsteiger in den Lehrerberuf genauso wichtig wie für erfahrene Lehrkräfte. Dabei geht es nicht nur um die Sicherheit im Unterricht, sondern auch um die eigene Absicherung, sowie die Vermeidung von Fehlern. 

Im Punkt 4.3.2 - Tätigkeitsbeschränkungen für Schülerinnen und Schüler weichen Berlin und Brandenburg ebenfalls von der RiSU ab. Laut RiSU ist Schüler_innen grundsätzlich der Umgang mit Hobel-, Fräs- und Sägemaschinen  untersagt. In Brandenburg, im Fach Wirtschaft-Arbeit-Technik,  ist er ab Klassenstufe 9  aber erlaubt. Nachzulesen im Amtsblatt des MBJS Nummer 12 vom 29. Dezember 2006. Die Amtsblätter sind ebenfalls im BRAVORS zu finden. Berlin erlaubt seinen Schüler_innen den Umgang mit diesen Maschinen sogar ab der Klassenstufe 7, entsprechende körperliche und geistige Reife vorausgesetzt. Nähere Ausführungen sind im Fachbrief Wirtschaft-Arbeit-Technik Nummer 3 zu finden, auf Seite 6. 


Weiterführende und umfangreiche Informationen stellt die DGUV bereit, in ihrem Gefahrenstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich- technischen Unterricht der Gesetzlichen Unfallversicherung (DEGINTU). Wer sich über diesen Link noch nicht kostenlos registrieren möchte, kann mit genügend Hintergrundwissen die Informationen aus Google heben. Die eingepflegten Links in diesem Beitrag geben erste Anhaltspunkte und leiten den Interessierten Leser immer weiter in die Materie hinein. 

Lesenswert sind die Zeitschriften:

tu - Die Fachzeitschrift für Technik im Unterricht

FORUM ARBEITSLEHRE


Seminare zum Thema sind zu finden bei folgenden Seiten:

Bildungsserver Berlin Brandenburg (hier Sicherheitsseminare)

LISUM

DGUV (Unfallkasse Berlin)

DGUV (Unfallkasse Brandenburg)


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